Der Vorstand weist darauf hin, dass nach den neuen gesetzlichen Vorschriften
ein waffenrechtliches Bedürfnis
nur gegeben ist, wenn der Waffenbesitzer mindestens 18 mal im Jahr am Übungsschiessen
teilgenommen hat.
Der Vorstand bittet daher um rege Teilnahme aller Schützen an den Übungsschiessen.